
Teilnahme mit Auflagen
Neue Richtlinien für die Teilnahme an Veranstaltungen
Neu Text von Kanton Aargau:
Nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen:
- Kranke Personen
- Personen, welche Symptome für das Coronavirus aufweisen.
Die häufigsten Symptome für eine Ansteckung mit dem Coronavirus sind Fieber, Husten und Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein.
Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). - Besonders gefährdete Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs). - Personen, welche innerhalb der letzten 14 Tage ein betroffenes Gebiet
(gemäss BAG Link: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus) bereist haben.
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